Liebe Hausfeen-Kundin, lieber Hausfeen-Kunde
Allgemeine Informationen: Die Hausfeen GmbH hat das Ziel, Ihnen mit Transparenz und Regelkreisen faire Preise anzubieten und die Hausfeen fair zu entlöhnen. Wir wollen sorgfältig miteinander sowie auch mit den Ressourcen umgehen. Ihre zuständige Regionalleiterin stellt den Kontakt zu Ihrer Hausfee her. In Romanshorn erledigen wir die gesamte Lohnadministration. Mit Auftragserteilung akzeptiert der Kunde die Vertragsbedingungen. Die AGB können von Hausfeen GmbH aktualisiert werden. Bitte verlangen Sie die aktuellen AGB oder schauen Sie auf der Homepage.
Wie hoch ist der Preis für eine Hausfee und welchen Lohn erhält die Hausfee?
Faire Preise und faire Löhne bedeuten, dass unsere MitarbeiterInnen einen guten Lohn erhalten und Sie für unsere Arbeit einen guten Preis.
Der Preis für die Hausfeen-Stunde liegt zwischen CHF 41 bis CHF 44, plus 8.1 % Mehrwertsteuer. Im Preis inbegriffen sind die Arbeitgeber-Sozialversicherungsabzüge (AHV etc.), die Unfall- und Haftpflicht-versicherung sowie die Verwaltungskosten. Wir übernehmen für Sie die Abrechnung mit den Sozial-versicherungen. Ihre Hausfee arbeitet also nicht „schwarz“.
Bewertungen durch Kunden führen dazu, dass nicht jede Hausfee gleich viel kostet und den gleichen Lohn erhält. Mit genügender Bewertung ist der Normal-Bruttolohn CHF 27.85 bzw. der Preis CHF 41 und mit maximaler Bewertung CHF 30.43 bzw. der Preis CHF 44. Die Bewertungskriterien sind Umgang, Qualität und Effizienz. Die Basis des Lohnes sowie Ihres Preises ist der Durchschnitt der letzten 10 Bewertungen der Hausfee durch Kunden. Darum sind uns Ihre Feedbacks wichtig!
Verrechnung und eventuelle Zusatzkosten:
Die Verrechnung erfolgt aufgrund der Arbeitszeit der Hausfee, die sie genau ins Hausfeentool schreibt. Unsere Abrechnungsperiode geht üblicherweise vom 21. bis zum 20. des Folgemonats für regelmässige Aufträge (Ausnahme Jahreswechsel). Bei Einsätzen über CHF 1'000 erbitten wir um fortlaufende Ausgleichung.
Bei Rechnung per E-Mail und Überweisung über das Bankkonto, E-Banking auf CH17 0900 0000 4171 3000 7, oder Twint App auf 079 757 18 77 entfallen Rechnungs- und Überweisungsgebühren.
Bitte bezahlen Sie die Rechnung innert 10 Tagen. Nach 30 Tagen fallen Mahngebühren von CHF 10 an, kumulierend je Mahnung. Der Betrag ist sofort zu überweisen. Der Kunde ist verantwortlich für den Rechnungsempfang (Hausfeen.ch auf Zuslassungsliste/Whitelist vom Provider setzen, nachschauen im Spam und Spam nicht automatisch löschen, Posteingang leeren oder Hausfeen-Kundenkonto nutzen)
Für die Rechnungsstellung auf Papier und Zustellung per Post fällt eine Gebühr von CHF 10 an.
Einzelauftrag: Für Einzelaufträge (einzeln organisierte Termine/Aufträge nicht über mehrere Abrechnungsperioden) werden je CHF 10 pro Abrechnungsperiode verrechnet.
Zahlungsgebühren: Für die Einzahlung am Postschalter verrechnen wir zusätzlich CHF 3. Andere Gebühren, wie z.B. bei Paypal, werden auch verrechnet.
Materialspesen: Normalerweise arbeiten Hausfeen mit dem Reinigungsmittel und -material des Kunden. Dann fallen keine Materialspesen an. Falls Reinigungsmaterial/-mittel mitgebracht werden muss, wird für übliches Reinigungsmaterial/-mittel: CHF 6 pro Stunde verrechnet.
Anfahrtsentschädigung: Bei Einsätzen ab 2 Stunden entfallen die Anfahrtskosten. Wenn der Einsatz kürzer ist, erhält die Hausfee eine Arbeitszeitgutschrift von 15 Minuten, resp. die Zeit bis 2 Stunden.
Die Zeit für gewünschte Vorstellungs- und Abklärungsgespräche beim Kunden wird verrechnet.
Stornierung des Hausfeen-Such-Auftrages: Wir bemühen uns und investieren Arbeitszeit. Falls Sie den Auftrag stornieren, müssen wir Ihnen diesen Aufwand in Rechnung stellen mit CHF 50.
Express-Einsatz: Für Express-Einsätze innerhalb 24 Stunden (2 Arbeitstage) wird ein Zuschlag von CHF 20.- verrechnet.
Schmutzzulagen: Für eine Reinigung, welche über eine normale Unterhaltsreinigung geht (Urin, Kot, Blut, Vergammeltes und ähnlichem.), kann ein Zuschlag von 50 % verrechnet werden.
Zuschlag für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit: Alle Hausfeen sind in Romanshorn angestellt. Es wird also gemäss den Feiertagen des Kantons Thurgau (speziell 2. Jan., 26. Dez.) und an Sonntagen (jeweils 23:00 am Vortag bis 23:00 Uhr) mit 50 % Zuschlag verrechnet und entlöhnt. Der Zuschlag von 25 % fällt bei Nachtarbeit zwischen 23:00-06:00 Uhr an.
Einmaliger Auftrag (mit Vorauszahlung): Beim einmaligen Auftrag bitten wir um eine Vorauszahlung mind. 1 Arbeitstag vor dem Einsatz. Bei kürzerer Frist kommt noch ein Expresszuschlag von CHF 20.- dazu.
Welche Hausfee kommt? Wie lässt sich der Auftrag verschieben, absagen, stoppen oder kündigen?
Wir schlagen Ihnen eine Hausfee vor und Sie entscheiden, ob Sie ihre Dienste beanspruchen wollen. Falls Sie den Auftrag absagen wollen oder Ihre Hausfee nicht mehr wollen, melden Sie es uns 6 Tage vorher, so dass sich unsere Mitarbeiterin auf den geänderten Wochenplan einstellen kann und wir eine andere Hausfee für Sie suchen können. Bei regelmässigen Aufträgen ab 12 Stunden pro Monat muss eine Kündigungsfrist von mind. 1 Monat eingehalten werden. Wenn Sie einen Termin um einen/einige Tage verschieben wollen, informieren Sie uns so früh wie möglich oder mind. 24 Stunden vorher.
Absagen/Kündigung: Bitte sagen Sie einen Termin frühzeitig ab, mindestens 6 Tage vorher. - Wir versuchen kurzfristige Hausfeen-Absagen bzw. Absenzen zu verhindern und danken für Ihr Verständnis bei unvorhergesehenen Fällen. Ebenfalls danken wir fürs Verständnis, falls unsere Hausfee wegen Unvorhergesehenem vor Ihrer verschlossenen Türe stehen oder den Schlüssel nicht finden würde, dass wir doch einen Lohn unsere Hausfee verrechnen dürfen, zumindest für die angefallene Wegzeit.
Fehler in der Abstimmung von Reinigungsterminen: Es kann vorkommen, dass es bei Feiertagen, Ferien oder Jahresende Verschiebungen bei den Einsatzzyklen geben kann. Bitte helfen Sie mit, dass alle die richtigen Informationen über die nächsten Einsätze haben. Dies können Sie über Ihr Kundenkonto in unsern Hausfeenprogramm selbst überprüfen. Fordern Sie bei uns die entsprechenden Logindaten an.
Haustier- und Pflanzenbetreuung: Während Ihrer Abwesenheit betreuen wir Ihr Haustier (auch z.B. Briefkasten leeren, Pflanzen giessen). Wir können jedoch keine Haftung oder Garantie übernehmen.
Auto: Wir gehen davon aus, dass für die Hausfee ein kostenfreier Parkplatz zur Verfügung steht. Falls nicht, bitte direkt mit der Hausfee absprechen, ob sie die Parkplatz-Spesen für die Verrechnung aufschreiben darf oder direkt von Ihnen eine Entschädigung erhält. - Bei Einkauf/Begleitung mit dem Auto der Hausfee: Bitte entgelten Sie möglichst direkt die Spesen bei Einkäufen oder Begleitfahrten.
Beanstandungen: Damit die Regelkreise kurzgehalten werden können, bitten wir um eine Beanstandung innert 2 Tagen. Für Schäden wird maximal der Zeitwert (Alter) gemäss Lebensdauer-Tabelle HEV übernommen. Die Hausfeen GmbH ist berechtigt weitere Dienstleistungen in der Höhe der Schadensumme zu übernehmen.
Werden Ihre Hausfeen-Kosten von Ihrer Krankenkasse übernommen? (Hatten Sie als Kundin einen Unfall oder sind Sie krank?) Bitte klären Sie im Voraus mit Ihrer Krankenkasse genau ab, wie viel von der Zusatzversicherung übernommen wird im Falle von Unfall, Krankheit oder Schwangerschaft. Die Rechnung wird an den Kunden ausgestellt und verschickt. Sie können die Hausfeen-Rechnungen Ihrer Krankenkasse einreichen. Eine separate Bestätigung wird mit CHF 10 verrechnet.
Verpflichtung: Der Kunde verpflichtet sich, die bei der Hausfeen GmbH kennengelernte Hausfee nur über die Firma Hausfeen GmbH zu beschäftigen. (Hausfeen, deren Profil an Kunden geschickt wurde oder Hausfeen, die beim Kunden im Einsatz waren.) Diese Verpflichtung ist 2 Jahre gültig, auch bei Kündigung. Bei Nichteinhaltung verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer Busse von CHF 1000.
Gerichtsstand: Die mit der Firma Hausfeen GmbH abgeschlossenen Aufträge unterstehen dem schweizerischen Recht. Gerichtsstand ist Romanshorn TG.
Bitte melden Sie sich für Rückfragen bei Ihrer Regionalleitung.